BLACK FOREST deluxe

AGBs

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DEN BEHERBERGUNGSVERTRAG FÜR EINE FERIENWOHNUNG

Black Forest deluxe in Hinterzarten (AGBH 8.0)

1 GELTUNGSBEREICH

1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die zeitweise Vermietung der Ferienwohnung zur Beherbergung sowie für alle in diesem Zusammenhang für den Gast erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Vermieters. Der Begriff „Mietvertrag über die Ferienwohnung“ umfasst und ersetzt folgende Begriffe: Beherbergungs-, Gastaufnahme-, Ferienwohnungs- oder Mietvertrag.

1.2 Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Ferienwohnung sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung des Vermieters in Textform. § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB wird abbedungen, soweit der Gast nicht Verbraucher im Sinne von § 13 BGB ist.

1.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Gastes finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.

2 VERTRAGSABSCHLUSS, -PARTNER, VERJÄHRUNG

2.1 Vertragspartner sind Gast und Vermieter. Der Vertrag kommt durch die Annahme der Buchung des Gastes durch den Vermieter zustande. Dem Vermieter steht es frei, die Buchung der Ferienwohnung in Textform zu bestätigen.

2.2 Alle Ansprüche gegen den Vermieter verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht bei Schadensersatzansprüchen und bei sonstigen Ansprüchen, sofern letztere auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters beruhen.

3 LEISTUNGEN, PREISE, ZAHLUNG, AUFRECHNUNG

3.1 Der Vermieter ist verpflichtet, die vom Gast gebuchte Ferienwohnung bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

3.2 Der Gast ist verpflichtet, die für die Überlassung der Ferienwohnung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen zu vereinbarten bzw. geltenden Preise des Vermieters zu zahlen. Dies gilt auch für vom Gast beauftragte Leistungen Dritter, die vom Vermieter im Auftrag oder im Voraus verauslagt werden

3.3 Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern und lokalen Abgaben. Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht vom Gast selbst zu entrichten sind, wie zum Beispiel Kurtaxe. Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst. Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt dieses nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate überschreitet.

3.4 Der Vermieter kann seine Zustimmung zu einer vom Gast gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Leistungen, der Überlassung der Ferienwohnung oder der Aufenthaltsdauer davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Ferienwohnung und/oder für sonstige vereinbarte Leistungen angemessen erhöht.

3.5 Rechnungen des Vermieters sind sofort nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig. Wurde Zahlung auf Rechnung vereinbart, so hat die Zahlung – vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung – binnen zehn Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zu erfolgen.

3.6 Der Vermieter ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Gast eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Überweisung oder Kreditkartengarantie, zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung sowie die Fälligkeit der Zahlung werden im Mietvertrag in Textform festgehalten. Gesetzliche Bestimmungen zu Pauschalreisen bleiben hiervon unberührt. Im Falle eines Zahlungsverzugs des Gastes gelten die gesetzlichen Regelungen.

3.7 In begründeten Fällen, zum Beispiel Zahlungsrückstand des Gastes oder Erweiterung des Buchungsumfangs, ist der Vermieter berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur gesamten vereinbarten Mietsumme zu verlangen.

3.8 Der Vermieter ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Gast eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6 für bestehende und künftige Forderungen aus dem Mietvertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Ziffer 3.6 und/oder Ziffer 3.7 geleistet wurde.

3.9 Der Gast kann gegenüber Forderungen des Vermieters nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben.

3.10 Der Gast ist damit einverstanden, dass ihm die Rechnung auf elektronischem Weg übermittelt werden kann.

4 RÜCKTRITT DURCH DEN GAST (ABBESTELLUNG, STORNIERUNG) / NICHTINANSPRUCHNAHME DER LEISTUNGEN DES VERMIETERS (NO SHOW)

4.1 Ein Rücktritt des Gastes von dem mit dem Vermieter geschlossenen Mietvertrag ist nur möglich, wenn ein entsprechendes Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder der Vermieter der Vertragsaufhebung ausdrücklich zustimmt.

4.2 Sofern zwischen dem Vermieter und dem Gast ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Mietvertrag vereinbart wurde, kann der Gast bis dahin vom Mietvertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Vermieters auszulösen.

4.3 Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt der Vermieter einer Vertragsaufhebung nicht zu, bleibt der Anspruch des Vermieters auf die vereinbarte Miete trotz Nichtinanspruchnahme der Ferienwohnung bestehen. Der Vermieter ist verpflichtet, Einnahmen aus einer anderweitigen Vermietung der Ferienwohnung sowie ersparte Aufwendungen anzurechnen. Wird die Ferienwohnung nicht anderweitig vermietet, kann der Vermieter den Abzug für ersparte Aufwendungen pauschalieren. In diesem Fall ist der Gast verpflichtet, 90 % des vertraglich vereinbarten Mietpreises zu zahlen. Dem Gast bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Vermieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

5 RÜCKTRITT DES VERMIETERS

5.1 Sofern vereinbart wurde, dass der Gast innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Mietvertrag zurücktreten kann, ist der Vermieter in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Gäste für den gleichen Buchungszeitraum vorliegen und der Gast auf Rückfrage des Vermieters innerhalb einer angemessenen Frist nicht auf sein Rücktrittsrecht verzichtet. Dies gilt entsprechend, wenn dem Gast eine unverbindliche Reservierung oder Option eingeräumt wurde und der Gast auf Rückfrage des Vermieters innerhalb einer angemessenen Frist keine verbindliche Buchung vornimmt.

5.2 Wird eine gemäß Ziffer 3.6 und/oder Ziffer 3.7 vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Vermieter gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist der Vermieter ebenfalls zum Rücktritt vom Mietvertrag berechtigt.

5.3 Der Vermieter ist ferner berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Mietvertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere wenn höhere Gewalt oder andere vom Vermieter nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Mietvertrags unmöglich machen, die Ferienwohnung unter irreführender oder falscher Angabe oder dem Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht wird (wesentlich kann dabei die Identität des Gastes, seine Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein), der Vermieter begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Ferienwohnung den reibungslosen Ablauf des Vermietungsgeschäfts, die Sicherheit oder das Ansehen des Vermieters gefährden könnte, ohne dass dies dem Einflussbereich des Vermieters zuzurechnen ist, der Zweck oder Anlass des Aufenthalts gesetzeswidrig ist oder ein Verstoß gegen Ziffer 1.2 (z. B. Hausordnung oder Nutzungsvorschriften) vorliegt.

5.4 Der berechtigte Rücktritt des Vermieters begründet keinen Anspruch des Gastes auf Schadensersatz.

6 ZIMMERBEREITSTELLUNG, -ÜBERGABE UND -RÜCKGABE

6.1 Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung einer bestimmten Ferienwohnung, soweit dies nicht ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.

6.2 Die gebuchte Ferienwohnung steht dem Gast ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Ein Anspruch auf frühere Bereitstellung besteht nicht.

6.3 Am vereinbarten Abreisetag ist die Ferienwohnung dem Vermieter spätestens bis 11:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Bei verspäteter Räumung kann der Vermieter für die darüberhinausgehende Nutzung bis 18:00 Uhr 50 % des vollen Mietpreises und ab 18:00 Uhr 100 % des vollen Mietpreises in Rechnung stellen. Vertragliche Ansprüche des Gastes werden hierdurch nicht begründet. Dem Gast bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Vermieter kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.

7 HAFTUNG DES VERMIETERS

7.1 Der Vermieter haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Darüber hinaus haftet er für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters beziehungsweise auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Vermieters beruhen. Vertragstypische Pflichten sind solche Pflichten, die die ordnungsgemäße Durchführung des Mietvertrags erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der Gast vertrauen darf. Einer Pflichtverletzung des Vermieters steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind, soweit in dieser Ziffer 7 nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an der Ferienwohnung auftreten, wird der Vermieter bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Gastes bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Gast ist verpflichtet, das Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.

7.2 Für vom Gast eingebrachte Sachen haftet der Vermieter nach den gesetzlichen Bestimmungen. Der Vermieter empfiehlt, Wertsachen in einem eigenen Safe der Ferienwohnung oder in einem sonstigen sicheren Aufbewahrungsort zu verwahren. Soll der Gast Geld, Wertpapiere oder Kostbarkeiten mit einem Wert von mehr als 800 Euro beziehungsweise sonstige Gegenstände mit einem Wert von mehr als 3.500 Euro mitbringen, bedarf dies einer gesonderten Vereinbarung über die sichere Aufbewahrung mit dem Vermieter.

7.3 Soweit dem Gast ein Stellplatz auf dem Grundstück der Ferienwohnung, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt hierdurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Grundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet der Vermieter nur nach Maßgabe von Ziffer 7.1, Sätze 1 bis 4.

7.4 Weckaufträge werden vom Vermieter mit größter Sorgfalt ausgeführt. Nachrichten für den Gast werden ebenfalls sorgfältig behandelt. Der Vermieter kann nach vorheriger Absprache mit dem Gast die Annahme, Aufbewahrung und – auf Wunsch und ggf. gegen Entgelt – die Nachsendung von Post und Warensendungen übernehmen. Für diese Leistungen haftet der Vermieter nur nach Maßgabe von Ziffer 7.1, Sätze 1 bis 4.

8 SCHLUSSBESTIMMUNGEN

8.1 Änderungen und Ergänzungen des Mietvertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen sind unwirksam.

8.2 Erfüllungs- und Zahlungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Vermieters. Sofern der Gast die Voraussetzungen des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Vermieters.

8.3 Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

8.4 Entsprechend der gesetzlichen Verpflichtung weist der Vermieter darauf hin, dass die Europäische Union eine Online Plattform zur außergerichtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten („OS-Plattform“) eingerichtet hat: http://ec.europa.eu/consumers/... Der Vermieter nimmt jedoch nicht an Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen teil.

©2025 BLACK FOREST deluxe Alle Rechte vorbehalten - Powered byLodgify